Hier sind alle Anträge gelistet, die für Böllerer wichtig sind:
- Erlaubniserteilung - Böllerschießen, Schießen außerhalb einer Schießstätte (§ 45 WaffG).
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.
- Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz (Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Munitionserwerbsschein usw.).
- Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses (§ 9 d Abs. 2 WaffV)